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Grundsatzerklärung

zu unseren menschenrechtlichen, unternehmerischen und umweltbezogenen Verantwortungen und Aktivitäten

der Unternehmen:

HINZ Fabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Lankwitzer Straße 17-18
12107 Berlin,
HINZ Fabrik GmbH Organisation und Vertrieb
Bergische Landstraße 51-53
51503 Rösrath
Stefan Zürn GmbH

Schwenninger Str. 3
70563 Stuttgart

I.    Präambel

Wir, die oben genannten Unternehmen, haben uns entschlossen, freiwillig eine Grundsatzerklärung in Anlehnung an die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu unseren menschenrechtlichen, unternehmerischen und umweltbezogenen Verantwortungen und Aktivitäten zu formulieren.

Eine gesetzliche Pflicht trifft uns aufgrund unserer Unternehmensgröße und Mitarbeiterzahl weder als Einzelunternehmen noch als Unternehmensgruppe und kann aus der Abgabe unserer Grundsatzerklärung auch nicht hergeleitet werden.

II.    Unsere Verpflichtung

Wir bekennen uns seit jeher zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir fühlen uns der Achtung der Menschenrechte und dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet. Dazu gehört der verantwortungsvolle, d.h. der effiziente, effektive und nachhaltige Umgang mit den vorhandenen Ressourcen in der Gegenwart und in der Zukunft.

Die Achtung der Menschenrechte ist ein wesentlicher Grundsatz unseres unternehmerischen Handelns. Wir bekennen uns zur Achtung aller international anerkannten Menschenrechte, die für unsere Betriebsabläufe relevant sind und stützen unsere Grundsatzerklärung zu Menschenrechten auf:

(1)    die zehn Prinzipien des UN Global Compact;

(2)    die internationale Menschenrechtscharta;

(3)    die ILO Arbeits- und Sozialstandards.

Wir verpflichten uns zu Ehrlichkeit und Integrität im gesamten Geschäftsverhalten gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern und anderen interessierten Parteien. Außerdem halten wir unseren eigenen Verhaltenskodex konsequent ein.

III.    Geltungsbereich

Unser Anspruch ist es, dass die Menschen und die Umwelt sowohl in unserem Unternehmen als auch bei unseren Partnern und Lieferanten respektiert werden. Wir fordern mit dieser Erklärung alle Mitarbeiter auf, sich gegenüber Kollegen, Partnern und Gemeinschaften angemessen, rechtmäßig und respektvoll zu verhalten.

Die oben genannten Unternehmen erwarten von ihren Geschäftspartnern, sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte zu bekennen sowie diese Erwartungshaltung an deren eigene Lieferanten weiterzugeben. Daher vereinbaren wir mit unseren Lieferanten einen Code of Conduct für Lieferanten oder erwarten die konsequente Einhaltung eines Lieferanten-eigenen vergleichbaren Code of Conduct. 

IV.    Grundlegende Verpflichtungen

Wir fokussieren uns auf folgende Themenfelder, in denen wir die größten Risiken negativer Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt sehen und behandeln diese daher prioritär:

(1)    Einhaltung von Recht und Gesetz

Wir halten uns an Recht und Gesetz der jeweiligen Länder, in denen wir wirtschaftlich tätig sind.

(2)    Menschenrechte

Ethische Werte und Prinzipien – insbesondere die Menschenwürde und die international anerkannten Menschenrechte – werden von uns respektiert und eingehalten. Mitarbeiter werden mit Würde und Respekt behandelt.

(3)    Umweltschutz

Wir halten die geltenden Gesetze, Bestimmungen und Verwaltungspraktiken zum Schutz von Menschen und Umwelt der Länder ein, in denen wir wirtschaftlich tätig sind. Unsere Geschäftstätigkeiten sollen generell so ausgeübt werden, dass sie einen Beitrag zu dem allgemeinen Ziel der nachhaltigen Entwicklung leisten. Wir tragen dafür Sorge, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Schutze der Umwelt eingehalten werden. Wir beachten insbesondere die im Minamata-Übereinkommen aufgestellten Ge- und Verbote zur Herstellung und Verwendung von Quecksilber, sowie die im Stockholmer-Übereinkommen aufgestellten Ge- und Verbote zur Produktion und Verwendung von Chemikalien, und die Ge- und Verbote des Basler-Übereinkommen zur Ein- und Ausfuhr gefährlicher und anderer Abfälle und ihrer Entsorgung

(4)    Datenschutz

Wir achten und wahren die Rechte Dritter in Bezug auf personenbezogene Daten und halten uns an die anwendbaren Datenschutzgesetze.

(5)    Kinderarbeit

Jede Form von Kinderarbeit ist untersagt. Wir beschäftigen keine Kinder unter dem geltenden gesetzlichen Mindestbeschäftigungsalter, wobei das Beschäftigungsalter 15 Jahre nicht unterschreiten darf, wenn nicht das Recht des Beschäftigungsortes hiervon in Übereinstimmung mit dem ILO-Übereinkommen Nr. 182 abweicht.

(6)    Zwangsarbeit

Arbeit muss stets freiwillig geleistet werden. Wir dulden keine Form von Zwangsarbeit, einschließlich Schuldknechtschaft, Sklaverei und jeder Form des Menschenhandels. Dies umfasst jede Arbeitsleistung oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.

(7)    Korruption

Wir tolerieren keinerlei Form von Korruption oder anderen unlauteren Geschäftspraktiken. Transparenz und Offenheit sind grundlegende Voraussetzungen für Vertrauen und Glaubwürdigkeit im Umgang mit Geschäftspartnern.

(8)    Arbeitsbedingungen

Wir halten alle geltenden Gesetze ein. Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter sind für uns von größter Bedeutung. Wir achten die jeweils nationalen Gesetze zum Arbeitsschutz, insbesondere wenn hierdurch Gefahren von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhindert werden.

(9)    Arbeitszeiten

Wir halten alle geltenden Gesetze oder anwendbaren tariflichen Regelungen in Bezug auf Höchstarbeitszeiten, Überstunden und Ruhepausen ein.

(10)    Löhne

Wir zahlen angemessene Löhne, die mindestens den nationalen gesetzlichen Standards entsprechen. In Ländern ohne tariflichen oder gesetzlichen Lohnrahmen sollen die Löhne für regelmäßige Vollarbeitszeit hinreichend sein, um den Grundbedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht zu werden.

(11)    Beschäftigungsverhältnisse

Wir halten die Regeln des nationalen Arbeitsrechts ein. Unseren Mitarbeitern werden verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, einschließlich der Arbeitszeiten, Vergütung sowie Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung gestellt.

(12)    Vereinigungsfreiheit

Wir achten das Recht unserer Mitarbeiter, ohne Bedrohung, Einschüchterung oder sonstigen Nachteilen eine Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung zu gründen oder einer beizutreten. Gewerkschaften dürfen sich frei und in Übereinstimmung mit dem Recht des Beschäftigungsortes betätigen. Dies umfasst auch das Streikrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen

(13)    Diskriminierung

Wir bekennen uns zur Chancengleichheit und lehnen jede Form von Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Geschlecht, ethischer oder sozialer Herkunft, Nationalität, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung sowie sexueller Orientierung ab.

(14)    Körperliche Unversehrtheit

Wir werden keine privaten oder öffentlichen Sicherheitskräfte zum Schutz des unternehmerischen Projektes beauftragen, wenn nicht sichergestellt ist, dass das Personal adäquat unterwiesen und kontrolliert wird, um Verletzungen an Leib und Leben zu verhindern, das Verbot der Folter zu achten und die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit zu gewährleisten.

(15)    Schutz des Lebensraums

Wir werden keine schädlichen Bodenveränderungen, Gewässerverunreinigungen, Luftverunreinigungen, Lärmemissionen oder übermäßigen Wasserverbrauch verursachen, die die natürlichen Lebensgrundlagen zum Erhalt und der Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigen, sowie einer Person den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser verwehren oder den Zugang zu Sanitäranlagen erschweren. Wir werden keine widerrechtlichen Zwangsräumungen durchführen.

V.    Unser Ansatz zur Umsetzung menschenrechtlicher, unternehmerischer und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten

Die Achtung der Menschenrechte und der Erhalt eines verantwortungsvollen Bewusstseins für die soziale, ökologische und ökonomische Gestaltung der gesamten Wertschöpfungskette ist ein kontinuierlicher Prozess.

Die menschenrechtlichen, unternehmerischen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten setzen wir wie folgt um:

•    Die menschenrechtlichen, unternehmerischen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten haben wir in unseren Prozessen verankert.

•    Wir ermitteln und bewerten die menschenrechtlichen, unternehmerischen und umweltbezogenen Risiken unseres Unternehmens sowie unserer Lieferanten und haben zu diesem Zweck unser unternehmensweites Qualitäts-, Prozess- und Risikomanagement ergänzt.

•    Außerhalb unseres Unternehmens verpflichten wir unsere Lieferanten mittels eines Verhaltenskodex vertraglich, internationale und nationale Gesetze zu menschenrechtlichen, unternehmerischen und umweltbezogenen Themen umzusetzen und diese gegenüber ihren eigenen Geschäftspartnern entsprechend weiterzugeben. Daher vereinbaren wir mit unseren Lieferanten einen Code of Conduct für Lieferanten oder erwarten die konsequente Einhaltung eines Lieferanten-eigenen vergleichbaren Code of Conduct.

•    Wir werden zukünftig die Wirksamkeit unserer Maßnahmen zur Verhinderung von Verletzungen der Sorgfaltspflichten einmal jährlich bzw. anlassbezogen überprüfen. In der Lieferkette erfolgt die Kontrolle über Lieferantenbewertungen sowie gegebenenfalls mithilfe ergänzender Assessments vor Ort.

•    Alle unsere Mitarbeiter sind einem internen Verhaltenskodex verpflichtet, wodurch sie soziale Verantwortung übernehmen. Außerdem finden Schulungen statt, um die Mitarbeiter zur Achtung der Menschenrechte zu sensibilisieren und ihnen die Umsetzung menschenrechtlicher, unternehmerischer und umweltbezogener Sorgfaltsprozesse zu vermitteln.

•    Wir ermutigen Mitarbeiter, Geschäftspartner, Mitarbeiter von Lieferanten, Dienstleister, Kunden, Nachbarn oder andere Personen auf menschenrechtliche, unternehmerische oder umweltbezogene Risiken bzw. Verletzungen vertraulich hinzuweisen, die durch unser wirtschaftliches Handeln oder das eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sein könnten.

•    Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung wird von der Geschäftsführung der oben genannten Unternehmen gesteuert. Dadurch wird sichergestellt, dass sich alle Mitarbeiter über die eigene Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und der unternehmerischen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozesse im Klaren sind.

Gezeichnet im Namen und im Auftrag der oben genannten Unternehmen.

Berlin, 13.12.2023

Gregor Schmidt
HINZ Fabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschafter-Geschäftsführer
Martin Vogelsang
HINZ Fabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Geschäftsführer
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