Wichtige Änderungen im PKMS 2019
Ende Oktober 2018 wurden die Änderungen für den PKMS für 2019 veröffentlicht.
Körperpflege:
- Im Grund G1 wurde das Kennzeichen „schlägt“ entfernt
- Im Grund G5 ist jetzt auch ein Bewegungsverbot aus medizinischen Gründen möglich
- Als Erschwernisfaktor sind nun auch weitere krankheitsbedingte Risiken als nur Wirbelsäuleninstabilität möglich
- im Erschwernisfaktor wurde das „halbseitige“ entfernt, so dass nur vollständige Lähmungen einer Körperseite möglich sind
Ernährung:
- Grund G5 wie bei Körperpflege
Ausscheidung:
- Grund G5 wie bei Körperpflege
- in der Maßnahme C3 sind nun auch die (Umkehr-)Isolationen aufgenommen wurden. Somit „reichen“ 4 Ausscheidungsunterstützungen und das Ein- und Ausschleusen
Bewegen:
- Grund G5 wie bei Körperpflege
Kommunizieren:
- Maßnahme E2 enthält nun „Gespräche im Kontext der Sterbebegleitung“
Wundmanagement:
- Das sogenannte „Lappen-Managemement“ wurde aufgenommen
Im Bereich der Jugendlichen wurde im Grund G1 bei Körperpflege und Bewegung das Bewegungsverbot ebenfalls eingefügt.
Die Zusatzengelte haben sich nur wenig für das neue Jahr verändert
Entwicklung der Zusatzentgelte
Zusatzentgelte der anderen Altersgruppen
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